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   BGH, 13.11.1959 - 4 StR 434/59   

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https://dejure.org/1959,1170
BGH, 13.11.1959 - 4 StR 434/59 (https://dejure.org/1959,1170)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1959 - 4 StR 434/59 (https://dejure.org/1959,1170)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1959 - 4 StR 434/59 (https://dejure.org/1959,1170)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorfahrtsberechtigung - Rückwärtsfahrt - Wartepflichtiger - Vermeiden von Nachteilen - Vorwärtsfahrt - Vorsichtsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) §§ 1, 9 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 17

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 368
  • NJW 1960, 395
  • DB 1960, 175
  • VRS 18, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Dabei ist zugunsten des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen, dass die Regelung des § 1 Nr. 2 Satz 3 AKB zwar noch rechtlich zulässig ist (BGHZ 21, 122, 130 ff; a. A.: ÖsterrOGH VersR 1960, 261 mit Anm. von Wahle, 262; Gärtner a. a. O. 18 ff), aber doch wegen des rückwirkend entfallenden Versicherungsschutzes ungewöhnlich ist.
  • LG Saarbrücken, 07.10.2016 - 13 S 35/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines einbiegenden Kraftfahrers

    Er büßt aber dadurch nicht seine Vorfahrtsberechtigung ein, sondern kann sich gegenüber dem Wartepflichtigen auf das uneingeschränkte Vorfahrtsrecht nach § 8 StVO stützen (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1958 - VI ZR 55/75, VRS 14, 346; BGHSt 13, 368; OLG Hamm, VRS 52, 299; OLG Düsseldorf, VRS 66, 376; OLG Karlsruhe, VRS 55, 246).
  • BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68

    Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige

    2 Z 338/64">BayObLGZ 1965, 193/197; AG Hamburg NJW 59, 1638; vgl. Betrieb 1960, 175).

    In der Rechtsprechung wurde deshalb mehrfach auch schon vor der Eintragung der Wohnungseigentümer im Grundbuch das Wohnungseigentumsgesetz angewendet, vor allem dann, wenn die Eigentumsanwärter schon Besitzer der Wohnungen waren und wenn eine Verwaltung nach den Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes durchgeführt wurde (AG Hamburg NJW 1959, 1638 [AG Hamburg 30.01.1959 - 102 II Wo 2/59]; vgl. Betrieb 1960, 175).

    Im übrigen hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluß vom 4.2.1963 - NJW 1963, 818 - die früher ergangenen oben ebenfalls zitierten Entscheidungen der Hamburger Gerichte (AG Hamburg, Beschluß vom 30.1.1959 - NJW 1959, 1638 - und LG Hamburg, Beschluß vom 11.3.1959 - Betrieb 1960, 175 -) gebilligt, die in Fragen der Verwaltung den Rechtsweg zu den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch schon vor der Eintragung der Wohnungseigentümer in das Grundbuch für zulässig erklärt haben.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge

    So wird auch nach der durch den erkennenden Senat getragenen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Vorfahrtberechtigung des von rechts kommenden Verkehrsteilnehmers nicht dadurch beeinträchtigt, dass er rückwärts fährt (BGH VRS 14, 346; BGH VRS 18, 136; Senat, Urteil vom 20.04.2010, Az.: I - 1 U 220/09).
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2017 - 1 U 3/16

    Verkehrsunfall -Rechtsabbiegender mit Rückwärtsfahrenden

    Es ist zwar zutreffend, dass allein die Rückwärtsfahrt der Beklagten zu 1) ihr ein Vorfahrtsrecht nicht genommen hätte (vgl. BGH NJW 1960, 395; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 27. Kapitel Rn. 231 m.w.N.).
  • BGH, 27.08.1970 - 4 StR 375/70

    Revision gegen eine Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung eines

    Will sich aber ein Oberlandesgericht zu einer Rechtsfrage der Auffassung des Bundesgerichtshofes anschließen, dann ist es hieran durch die entgegenstehende Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts - mag diese vor oder nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen sein - nicht gehindert (BGHSt 13, 149; 13, 373 [BGH 13.11.1959 - 4 StR 434/59]; 4 [BGH 13.02.1959 - 4 StR 470/58]StR 95/65, Beschluß vom 25. Februar 1965).
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